
DGUV 113-020 – Sicherheit, Prüfpflichten & neue Anforderungen für Schlauchleitungen
Erfahren Sie, wie Sie mit der DGUV Regel 113-020 die Sicherheit Ihrer Hydraulik-Anlagen erhöhen – inkl. Prüfung, Wechselintervalle & verantwortlicher Person. Jetzt informieren.
Einheitliche DGUV Regel 113-020 für Hydraulik-Schlauchleitungen und Hydraulik-Flüssigkeiten
2018-01-12
DIE DGUV REGEL 113-020 ERSETZT DIE BGR 237 UND BGR 137
Die DGUV Regel „113-020 Hydraulik-Schlauchleitungen und Hydraulik-Flüssigkeiten – Regeln für den sicheren Einsatz“ ersetzt die DGUV Regeln 113-015 und 113-007, auch bekannt als BGR 237 und BGR 137. In der neuen Schrift werden beide Themenblöcke in einer gemeinsamen DGUV-Regel zusammengefasst. Sie enthält zudem einige inhaltliche Modifikationen und Erweiterungen mit starkem Praxisbezug und hohem Erkenntniswert für die Anwender.
Unfallprävention, Gesundheitsschutz und vorbeugende Instandhaltung
Die Hauptaufgabe der Regel besteht weiterhin in der anschaulichen Erläuterung von konkreten Präventionsmaßnahmen zur Vermeidung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren. Ihre Einhaltung dient damit der Gewährleistung von Unfallprävention, Gesundheitsschutz und unternehmerischer Rechtssicherheit. Darüber hinaus ist bei anforderungsgerechter Anwendung der DGUV Regel 113-020 mit einer höheren Maschinenverfügbarkeit und Standzeit der Hydraulik-Komponenten zu rechnen. Sie kann demnach als wesentlicher Bestandteil der vorbeugenden Instandhaltung betrachtet werden. Die Planung und Verwaltung von Inspektions- und Wartungsintervallen – Schlauchleitungsmanagement – sämtlicher Schlauchleitungen reduziert Maschinenstillstände auf ein Minimum.
Neue praktische Hinweise zum sicheren Umgang mit Hydraulik-Schlauchleitungen
Im Anwendungsbereich Hydraulik-Schlauchleitungen ersetzt die neue DGUV 113-020 die bisherige DGUV Regel 113-015, die auch als BGR 237 bekannt ist. Die bewährten Punkte des bestehenden Regelwerks zur Anwendung und zum Einbau von Hydraulik-Schlauchleitungen wurden für die neue Vorschrift übernommen. Die konkreten nützlichen Erweiterungen beinhalten unter anderem:
- eine Überarbeitung und Erweiterung des Punktes „Vermeidung von Peitschen“ durch die korrekte Montage von Fangschutzeinrichtungen,
- Hinweise zur richtigen Dimensionierung, Auswahl und Montage von Schutzschläuchen zum Schutz gegen Hydraulik-Flüssigkeitsstrahlen bei Leitungsbruch oder Leckagen,
- ausführliche Hinweise zu den Montagekriterien der Schutzschläuche, die in der Praxis häufig nicht die notwendigen Schutzanforderungen erfüllen,
- eine ausführliche Betrachtung des Themas „Prüfung der Kombination von Hydraulik-Schlauch und Armatur“ unter dem erweiterten Punkt „Auswahl, Bestellung, Herstellung und Kennzeichnung“.
Praktische Hinweise zu Hydraulik-Flüssigkeiten
Mit den ausführlichen Fachempfehlungen zum sicheren Einsatz von Hydraulik-Flüssigkeiten ersetzt die DGUV 113-020 zudem auch die DGUV Regel 113-015, auch bekannt als BGR 137. Neben dem Aspekt der Sicherheit enthält das Regelwerk zahlreiche Hinweise, die konkrete Mehrwerte für die praktische Anwendung bieten.
Besonders wichtige Betrachtungspunkte sind:
- Hinweise zum Befüllen einer Hydraulikanlage mit neuem Öl, da dies zumeist nicht den Reinheitsanforderungen der Komponenten- oder Systemhersteller entspricht und daher unbedingt entsprechend zu filtern ist,
- Hinweise zur Umstellung und zum Austausch von Hydraulikflüssigkeiten, da die Verträglichkeit verschiedener Hydraulikflüssigkeiten auch innerhalb der gleichen DIN-Kategorie zumeist nicht gewährleistet ist,
- Hinweise zur Erhaltung und Prüfung der Hydraulikflüssigkeiten, insbesondere praktische Tipps zum zustandsorientierten Wechsel der Hydraulikflüssigkeit, die für Anwender und Hersteller hydraulischer Systeme gleichermaßen von Interesse sind.
Die komplette DGUV Regel 113-020 können Sie auf der Seite der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung kostenlos und ohne Anmeldung herunterladen:
http://publikationen.dguv.de/dguv/udt_dguv_main.aspx?FDOCUID=26912
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